10 Altengerechte Wohnungen in Aurich, Markstrasse


Ein Gebäude mit 10 Wohnungen musste aussehen wie 5 Gebäude: Die Planungsmöglichkeiten waren durch Auflagen des Stadtplanungsamtes und ein Förderprogramm sehr stark eingegrenzt. Die Höhen waren vorgegeben. Traufen, Gauben, Fenster, Sprossen, Breiten, Material etc. waren nach einem vorgegebenen Rahmen zu planen. Ziel der Stadt Aurich war es, die Marktstrasse, die vom Markplatz Aurich abzweigt, zu sanieren. Hierzu wurden mehrere Häuser aus den 60 – 70 er Jahren abgerissen. Die zur Verfügung stehende Bautiefe betrug aufgrund der Planungen der Sparkasse Aurich für zusätzliche Parkplätze nur 10 m. Eine Durchfahrt vom Sparkassenparkplatz sollte eingeplant werden. Die Stadt gab vor, die sehr alten und schmalen Parzellenbreiten der Altstadt aufzunehmen. Das hieß, dass 10 altengerechte Wohnungen entstehen sollten, die aber rentabel umzusetzen waren. In Parzellenbreiten von 4,00 m bis 6,50 m konnten keine Einzelwohnungen untergebracht werden, weil jedes Haus einen Aufzug hätte haben müssen. So entschied ich mich, ein Gebäude über 35 m Länge mit einem Aufzug für alle Wohnungen zu planen und klärte dieses mit dem Stadtplanungsamt. Die Beteiligten stimmten ausnahmsweise zu, weil der Grund der Rentabilität natürlich zur Umsetzung nicht außer Betracht gelassen werden konnte. Zudem bestand natürlich Bedarf an altengerechten Wohnungen in der Altstadt, weil darauf früher nicht geachtet wurde. Nur die Fassade spiegelt also nun die Parzellenbreite der Altstadt wieder. Kompliziert ist es dann, unter Berücksichtigung vielfältiger Fassadenvorgaben und einem Flur vom Treppenhaus zu den Wohnungen vernünftige Wohnungsgrundrisse auszuarbeiten. Ein Teil der Wohnungen hatte durch den Hausflur nur noch auf einer Seite Fenster. Wohnzimmer, Schlafzimmer, und Küche müssen baurechtlich aber Fenster haben und geben eine gewisse Breite vor – insbesondere, wenn diese altengerecht sind. Die Symmetrie der Fassaden und Fensterbreiten waren bezüglich der Fenster ebenso zu beachten. Zudem mussten ausreichend Fenster eingebaut werden, um eine zulässige Belichtung zu erreichen. Dementsprechend hoch ist der Planungsaufwand, um all diese Punkte unter Berücksichtigung des Baurechts miteinander zu kombinieren.


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