Einfamilienhaus Apen, ebenerdig, groß, aber 1-geschossig
Das Einfamilienhaus sollte im Außenbereich entstehen. Im Außenbereich gibt es keine Bebauungspläne und nach Baugesetzbuch Sondervorschriften, um eine Zersiedelung des Außenbereiches zu verhindern. Auch muss man mindestens zwei Jahre nachweislich in dem alten dort stehenden Gebäude gewohnt haben, um einen Ersatzbau an gleicher Stelle bauen zu können.
Der Bauherr wünschte sich ein ebenerdiges Haus und hatte Vorstellungen zur Größe des Hauses, die baurechtlich für die Familie ohne Sonderlösungen, die rechtlich fundiert sein müssen, auf 156 qm Wohnfläche begrenzt ist. Durch die Größe des Erdgeschosses wurde der Dachraum aber so hoch, dass man ihn hätte ausbauen können. Damit zählt ein Dachraum als 2-geschossig, wenn das Dachgeschoss nicht weniger als 2/3 der Fläche des Erdgeschosses hat.
Wir haben das so gelöst, dass Teilbereiche des Erdgeschosses keine Decke haben und bis in den Dachraum ausgebaut sind, um oben rechnerisch unter die 2/3 Wohnfläche vom Erdgeschoss zu kommen.
Eine Wohneinheit wurde getrennt für den Sohn eingeplant.