Das Haus aus den 50er Jahren hatte kleine Räume, steht aber auf einem traumhaften 14.000 m² großen Grundstück mit einem großen Teich.
Es steht aber im Außenbereich, wo es keinen Bebauungsplan gibt.
Dort darf ein Haus gem. § 35 BauGB nur abgerissen werden, wenn der Käufer darin mindestens 2 Jahre nachweislich gewohnt hat. Zudem ist im Außengebiet die Wohnfläche begrenzt, was dem Käufer nicht bekannt war.
Aus diesem Grund wurde es aufwändig umgebaut und etwas erweitert.
Bei der Entkernung wurden Teile der Decke wurden herausgerissen, um ein offeneres Wohnen zu ermöglichen. Der geschwungene Leimbinder der Galerie wurde anhand unserer CAD Pläne gebogen und extra aus der Schweiz nach Ostfriesland geliefert, weil die Werke hier wegen eines Binders Ihre Maschinen hätten umstellen müssen bzw. die Holzlieferanten den Binder nicht hätten biegen können. Das Geländer wurde dazu auch nach CAD Plänen passgenau gebogen und bietet die Möglichkeit, ohne dickere Stützen auszukommen.
Aus einem dunklen, verwinkelten, kühlem Haus wurde so ein helles, gut gedämmtes, offenes Haus mit modernem Interieur.